ZIM Antrags­beratung

ZIM Ein­zel­pro­jek­te | ZIM Koope­ra­ti­ons­pro­jek­te | ZIM DL

ZIM Antrags­beratung

ZIM Zen­tra­les Inno­va­ti­ons­pro­gramm Mittelstand

Das Zen­tra­le Inno­va­ti­ons­pro­gramm Mit­tel­stand (ZIM) ist ein För­der­pro­gramm des Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz (BMWK, frü­her BMWi). Es ist offen für alle Bran­chen und Tech­no­lo­gien. Somit kön­nen vor­ran­gig klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men unab­hän­gig von dem Wirt­schafts­be­reich und der Tech­no­lo­gie Zuschüs­se im Rah­men einer ZIM För­de­rung beantragen

Das BMWK unter­stützt bun­des­weit Unter­neh­men (KMU) und For­schungs­ein­rich­tun­gen (FE) bei der Durch­füh­rung von For­schungs- und Ent­wick­lungs­tä­tig­kei­ten (FuE, F&E, R&D). Zur Umset­zung des För­der­pro­gram­mes in der aktu­el­len För­der­pe­ri­ode sind drei Pro­jekt­trä­ger beauf­tragt worden..

Ziel ist es, mit För­der­mit­teln die Inno­va­ti­ons­kraft und Wett­be­werbs­fä­hig­keit mit­tel­stän­di­scher Unter­neh­men in Deutsch­land nach­hal­tig zu stärken.

ZIM Antrag

Dr. Blau­me unter­stützt KMU und Insti­tu­te bei der  Initi­ie­rung und Rea­li­sie­rung von Inno­va­ti­ons­pro­jek­ten, ins­be­son­de­re zur Antrags­beratung von ZIM-Pro­jek­ten, BMWK-För­de­run­gen oder BMBF-Ein­zel- oder Verbundvorhaben.

ZIM-För­der­mit­tel sind nicht rück­zahl­ba­re Zuschüs­se und wer­den nur auf geson­der­ten Antrag gewährt. Die­ser ZIM-Antrag muss form­ge­bun­den beim einem vom BMWK beauf­trag­ten Pro­jekt­trä­ger ein­ge­reicht wer­den. Dies sind für die Lauf­zeit bis Ende 2024:

 

  1. EURO­NORM GmbH für ZIM-Einzelprojekte.
  2. AiF Pro­jekt GmbH für ZIM-Kooperationsprojekte.
  3. VDI/VDE Inno­va­ti­on + Tech­nik GmbH für Innovationsnetzwerke.

ZIM Richt­li­nie

Die im Bun­des­an­zei­ger ver­öf­fent­lich­te ZIM-Richt­li­nie ist die Rechts­grund­la­ge für eine ZIM-För­de­rung. Die Richt­li­nie infor­miert über den Zuwen­dungs­zweck, den Gegen­stand der För­de­rung, Antrags­be­rech­tig­te sowie alle Zuwen­dungs­vor­aus­set­zun­gen sowie Art und Höhe der Zuschuss-Förderung. 

 

ZIM Pro­jek­te

Inter­es­sier­te KMU oder FE kön­nen für die Umset­zung ihrer ZIM Pro­jek­te zwi­schen fol­gen­den Pro­jekt­for­men wählen:

  1. FuE-Ein­zel­pro­jek­te – ZIM-EP.
  2. FuE-Koope­ra­ti­ons­pro­jek­te – ZIM-KOOP.
  3. Inno­va­ti­ons­netz­wer­ke.

Im Vor­feld kön­nen optio­nal auch Pro­jekt­ideen anhand von Durch­führ­bar­keits­stu­di­en auf deren Rea­li­sier­bar­keit und Markt­re­le­vanz geprüft und bezu­schusst werden. 

ZIM För­de­rung

ZIM Ein­zel­pro­jek­te

För­de­rung ein­zel­be­trieb­li­cher Entwicklungsaktivitäten

Tech­no­lo­gie­of­fe­ne und bran­chen­über­grei­fen­de Ent­wick­lun­gen inno­va­ti­ver Pro­duk­te, Ver­fah­ren oder Dienst­leis­tun­gen eines Unternehmens.

Der Steck­brief zum För­der­pro­gramm ZIM-EP:

  1. Zuwen­dungs­fä­hi­ge Kos­ten je FuE-Vor­ha­ben bis zu 550.000 Euro.
  2. För­der­quo­ten von 25% bis 45% für KMU und wei­te­re Unternehmen.

Dr. Blau­me berät Unter­neh­men bei Initi­ie­rung und Antrag­stel­lung des Vor­ha­bens. Auf Wunsch wird das ZIM-Ein­zel­pro­jekt auch über den Bewil­li­gungs­zeit­raum hin­aus bei der wirt­schaft­li­chen Ver­wer­tung der FuE-Ergeb­nis­se begleitet.

 

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ZIM Koope­ra­ti­ons­pro­jek­te

För­de­rung gemein­schaft­li­cher FuE-Aktivitäten

Tech­no­lo­gie­of­fe­ne und bran­chen­über­grei­fen­de Ent­wick­lun­gen inno­va­ti­ver Pro­duk­te, Ver­fah­ren oder Dienst­leis­tun­gen eines Unternehmens.

Der Steck­brief zum ZIM-KOOP Förderprogramm:

  1. För­der­quo­ten FuE-Projekte 
    • von 30% bis 60% (KMU),
    • 100% für Forschungseinrichtungen.
  2. Zuschüs­se je Teilprojekt 
    • bis 450.000 Euro (KMU) und
    • 220.000 Euro (FE).
  3. Der Zuschuss für das Gesamt­vor­ha­ben ist auf 2.300.000 Euro begrenzt.

Dr. Blau­me berät Unter­neh­men und Insti­tu­tio­nen bei Initi­ie­rung und Antrag­stel­lung des Vor­ha­bens, koor­di­niert das Koope­ra­ti­ons­vor­ha­ben und admi­nis­triert die Teil­pro­jek­te der Ver­bund­part­ner im Bewilligungszeitraum.

 

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ZIM Durch­führ­bar­keits­stu­die

För­de­rung der Vor­be­rei­tung von FuE-Aktivitäten

Tech­no­lo­gie­of­fe­ne und bran­chen­über­grei­fen­de Stu­di­en im Vor­feld geplan­ter Vor­ha­ben zur Ent­wick­lung inno­va­ti­ver Pro­duk­te, Ver­fah­ren oder Dienst­leis­tun­gen eines Unternehmens.

Der Steck­brief zum För­der­pro­gramm: Antrags­be­rech­tigt sind ausschließlich

  • jun­ge Unternehmen
  • Kleinst­un­ter­neh­men oder
  • Erst-Bewil­li­gungs­emp­fän­ger!

für bei­spiels­wei­se

 

  1. Vor­stu­di­en und Tests zur Bewer­tung der Erfolgsaussichten
  2. Ermitt­lung zum Stand der Tech­nik, Prü­fung der Schutz­rechts­si­tua­ti­on, Ana­ly­se des Marktpotentials.
  3. Suche nach qua­li­fi­zier­ten Kooperationspartnern.
  4. För­der­quo­ten bis 70% für klei­ne und jun­ge KMU.
  5. Zuschüs­se je Stu­die bis 100.000 Euro (KMU).

 

Dr. Blau­me berät Unter­neh­men bei Initi­ie­rung und Antrag­stel­lung von Durch­führ­bar­keits­stu­di­en, beglei­tet das Pro­jekt auch über den Bewil­li­gungs­zeit­raum hin­aus und über­nimmt die Antrag­stel­lung nach­fol­gen­der ZIM-Ein­zel- oder Kooperationsprojekte.

 

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Markt­ein­füh­rung

För­de­rung inno­va­ti­ons­un­ter­stüt­zen­der Dienstleistungen

Zur zügi­gen Umset­zung der FuE-Ergeb­nis­se wer­den auf geson­der­ten Antrag hin Inno­va­ti­ons­be­ra­tungs­diens­te (inno­va­ti­ons­un­ter­stüt­zen­de Dienst­leis­tun­gen: DL) geför­dert. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Tätig­kei­ten wie  Tech­no­lo­gie­re­cher­chen, Schutzrechts­recherchen, Patent­ana­ly­sen, aber auch Messeaktivitäten.

Der Steck­brief zum Förderprogramm:

Antrags­be­rech­tigt sind aus­schließ­lich Bewil­li­gungs­emp­fän­ger vom ZIM-Projekten!

  1. Zuwen­dungs­fä­hi­ge Leis­tun­gen zur Markt­ein­füh­rung bis 60.000 Euro je FuE-Vorhaben.
  2. För­der­quo­te: 50% der zuwen­dungs­fä­hi­gen Kosten.

Dr. Blau­me berät Unter­neh­men bei der Antrag­stel­lung und Admi­nis­tra­ti­on von ZIM-DL-Projekten.

 

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